MEP Barbara Lochbihler – Newsletter Januar 2012
Themen in dieser Ausgabe:
- EU-Kommission klagt gegen Ungarn
- Beunruhigende Berichte aus Weißrussland
- Europäischer Fiskalspakt. Oder doch nicht europäisch?
- Dänische Ratspräsidentschaft stellt Prioritäten vor
- EU-Minister beschließen Öl-Embargo gegen den Iran
- Guantánamo: ein fragwürdiger Jahrestag
- Lateinamerika im Menschenrechtsausschuss
- Menschenrechtsausschuss berät über Algerien
- Vorsitz im Menschenrechtsausschuss
- Allgäuerinnen in Zeiten des Umbruchs
- Nazi-Aufmarsch in Dresden stoppen!
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
hiermit schicke ich euch meinen ersten Newsletter im neuen Jahr. Viel Spaß beim Lesen und liebe Grüße!
Barbara Lochbihler
Für Viktor Orbán waren es nichts als „Irrtümer und falsche Tatsachen". So zumindest versuchte sich der ungarische Präsident zu verteidigen, als er am 18. Januar im Straßburger Parlament über die Vorwürfe sprach, die José Manuel Barroso gegen seine Regierung erhoben hatte. Der Kommissionspräsident hatte einen Tag zuvor bekannt gegeben, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet habe. Die Gründe: Einige Reformen lassen befürchten, dass in dem Land die Unabhängigkeit der Zentralbank, der obersten Datenschutzbehörde sowie des Justizwesens nicht mehr gewährleistet sei.
Diese Entscheidung war richtig, allerdings kommt sie spät. Seit Orbán im Mai 2010 sein Amt übernommen hat, sorgte er mit Verfassungsänderungen, einer neuen Verfassung und Gesetzesreformen dafür, dass seine Macht sowie die seiner Fidesz-Partei auf lange Sicht gestärkt werden. So werden jetzt kritische Journalisten von einer Medienaufsichtsbehörde gegängelt, die von Orbáns Parteifreunden besetzt ist. Zugleich griffen Rechtsradikale gewalttätig Roma an, ohne dafür mit ernsthaften Konsequenzen rechnen zu müssen.
Das alles nahm die EU hin, obwohl Artikel 21 des Lissabon-Vertrages demokratische Verhältnisse und die Einhaltung der Menschenrechte zur Voraussetzung für eine EU-Mitgliedschaft macht. Ungarn saß in dieser Zeit sogar ein halbes Jahr dem Europäischen Rat vor. Ich hoffe, dass die Kommission nach ihrer Ankündigung ernst macht. Jede Unterstützung Ungarns muss daran gebunden werden, dass die Rechtskonservativen in Budapest die Vorgaben des Artikels 21 einhalten. Hilft das nichts, sollte auf den Artikel 7 zurückgegriffen werden. Dieser regelt, dass verschiedene Rechte eines EU-Mitglieds ausgesetzt werden können, wenn das Land gegen EU-Grundwerte verstößt. Die Regierung Orbán muss endlich in ihre Schranken gewiesen werden.
Beunruhigende Berichte aus Weißrussland
Am 24. Januar organisierte ich mit dem polnischen Abgeordneten Protasiewicz im Europäischen Parlament eine Anhörung zur menschenrechtlichen Situation in Weißrussland. Das Hearing fand in camera statt, da einige Gäste befürchteten, sonst bei ihrer Rückkehr nach Belarus mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Mit NGOs und Angehörigen politischer Gefangener diskutierten wir über die repressive Politik des Präsidenten Lukaschenko und die jüngsten Gesetzesänderungen, die unter anderem eine Finanzierung weißrussischer Menschenrechtsorganisationen aus dem Ausland praktisch unmöglich machen. Auch die Todesstrafe, die von allen Ländern Europas nur noch in Belarus angewandt wird, war ein Thema.
Außerdem kam erneut die Frage auf, ob stärkere Sanktionen gegen das Regime in Minsk eher politischen Wandel herbeiführen oder in erster Linie die bereits leidende Bevölkerung treffen würden. Gezielte Wirtschaftssanktionen gegen von Lukaschenko unterstützte Großunternehmer wären sicherlich sinnvoll, so die Menschenrechtsorganisationen. Schließlich sei das Regime direkt von den bisher unberührten Wirtschaftsbeziehungen mit EU-Mitgliedstaaten abhängig. Solche Sanktionen seien zielgerichtet, sie träfen die Bevölkerung nicht direkt, das Regime dafür umso mehr. Allerdings sträuben sich einige EU-Mitglieder gegen solche Maßnahmen, da sie negative Auswirkungen auf ihre Handelsbeziehungen befürchten.
Es gilt, gleichzeitig auf Lukaschenko und auf die EU-Mitgliedstaaten einzuwirken. Ich werde zudem einige besonders dringliche Einzelfälle, etwa wenn es um die Todesstrafe geht, weiterverfolgen.
Europäischer Fiskaltätspakt. Oder doch nicht europäisch?
Am 30. Januar beschlossen die EU-Regierungen ein neues Übereinkommen, das auf dem nächsten Gipfel im März unterzeichnet werden soll: den Fiskalpakt. Auf den ersten Blick hören sich die vereinbarten Maßnahmen vernünftig an: Die Unterzeichnerstaaten – voraussichtlich alle EU-Mitgliedstaaten außer Tschechien und Großbritannien – streben eine strenge Sparpolitik samt Sanktionen für Defizitsünder an, wollen die Sparmaßnahmen aber gleichzeitig durch Investitionen – finanziert durch bislang nicht abgerufener Gelder aus diversen EU-Fonds – aufzufangen.
Ein genauerer Blick aber verrät, dass auch dieser Schritt eine Lösung der Krise herbeiführen wird. Eine große Mehrheit des Europäischen Parlaments prangert insbesondere zwei Hauptmerkmale des Vertrages an. Inhaltlich ist der Fiskalpakt völlig überflüssig, denn fast alle vorgesehenen Maßnahmen des Abkommens sind bereits in europäischer Gesetzgebung verankert. Die beim Gipfel laut betonten Beschlüsse zur Belebung der Wirtschaft sind zudem äußerst vage formuliert und im Prinzip eine Auflistung schon existierender Maßnahmen, finanziert aus schon existierenden Geldquellen. Schließlich bestehen klare rechtliche Widersprüche zu bereits bestehendem EU-Recht, wie ein von uns GRÜNEN in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Prof. Pernice von der Humboldt Universität Berlin beweist.
Formal bedeutet der Fiskalpakt außerdem eine Schwächung der EU. Erneut nahm nicht die Union, sondern ein Zusammenschluss nationalstaatlicher Regierungen die Verhandlungen in die Hand. Das Europäische Parlament durfte gerade einmal drei Abgeordnete zur Beobachtung der Verhandlungen entsenden. Eine direkte Einflussnahme war so nur bedingt möglich.
Wir Grünen bleiben deshalb bei unseren Forderungen. Die Krise verlangt nach einer wahren Wirtschaftsunion. Zwar werden in vielen Ländern auch weitere Sparmaßnahmen nötig sein, aber gleichzeitig braucht die EU auch eine Investitionsstrategie sowie Programme zur Aufhebung der wirtschaftspolitischen Ungleichgewichte. In diesem Zusammenhang müssen sowohl Defizit- wie auch Überschussstaaten in die Pflicht genommen werden. Wir fordern eine abgestimmte Steuerpolitik, ausgerichtet auf einen deutlichen Beitrag der Vermögenden zur Lösung der derzeitigen Krise. Der dauerhafte Rettungsfonds ESM braucht eine Banklizenz, um sich effizient auf den Märkten behaupten zu können; alternativ muss die Europäische Zentralbank eine gewichtigere Rolle spielen können. Die vor allem deutsche Ablehnung gemeinsamer Eurobonds und eines Schuldentilgungsfonds ist nicht weiter tragbar.
Gleichzeitig darf sich das Parlament nicht in den Hintergrund drängen lassen. Es ist wichtig, dass wir als einzige demokratisch gewählte Institution der EU auch im Bereich der Finanzpolitik weiterhin unsere Meinung und die unserer Wähler zum Ausdruck bringen und so Kernelemente der europäischen Politik beeinflussen können. Wir GRÜNE werden uns deswegen für eine erneute Stärkung des Europäischen Parlaments sowie der nationalen Parlamente einsetzen und den Alleingang einiger Regierungen in einem solch wichtigen Bereich nicht einfach so hinnehmen. Derzeit arbeiten wir gemeinsam mit anderen Fraktionen an einer Resolution, die alternative Schritte darlegen und zeigen soll, wie die nun im Fiskalpakt beschlossenen Maßnahmen über gemeinsames EU-Recht effizienter und solidarischer umgesetzt werden könnten.
Dänische Ratspräsidentschaft stellt Prioritäten vor
Zu Beginn des Jahres hat Dänemark den Vorsitz des Europäischen Rates übernommen. Gemessen am nun im Parlament vorgestellten Programm könnten die kommenden sechs Monate durchaus spannend werden, zumal die rot-grüne Koalition in Kopenhagen einen fortschrittlicheren Weg einschlagen dürfte als die vorherige polnische Ratspräsidentschaft. In ihrer ersten Amtshandlung hob die Koalition die von der Vorgängerregierung entschiedene Intensivierung der Kontrollen an der dänischen Grenze auf - ein ermutigendes Zeichen!
Ende Januar hatte ich die Möglichkeit, mich mit dem GRÜNEN Außenminister Villy Sovndal, im Auswärtigen Ausschuss dann auch mit seinem sozialdemokratischen Kollegen, dem Europaminister Nicolai Wammen, über die außenpolitischen Schwerpunkte der dänischen Ratspräsidentschaft auszutauschen. Sovndal kündigte an, die demokratischen Kräfte in den Ländern des Arabischen Frühlings aktiv konsolidieren, die Reformvorhaben in Burma aufmerksam begleiten und sich intensiver mit dem Iran befassen zu wollen.
Mir war es wichtig, die im Dezember von der EU-Außenbeauftragten Ashton vorgeschlagene Überarbeitung der europäischen Menschenrechtspolitik anzusprechen. Ich wies Sovndal darauf hin, dass es nun einer intensiven Zuarbeit und der politischen Führung durch die Ratspräsidentschaft bedürfe, um Ashtons Vorschlag zu vervollständigen. Der Außenminister versicherte mir, die Menschenrechtspolitik gehöre eindeutig zu den Prioritäten der Präsidentschaft. Ich werde die Dänen beim Wort nehmen und gegebenenfalls nachhaken. Es wäre doch schön, am Ende des Prozesses eine gemeinsame Menschenrechtserklärung aller EU-Institutionen vorlegen zu können.
EU-Minister beschließen Öl-Embargo gegen den Iran
Am 23. Januar beschloss der EU-Außenministerrat weitreichende Sanktionen gegen den Iran. Neue Verträge über den Import von Öl und verwandten Produkten in die EU wurden umgehend verboten, die laufenden Verträge sollen ab Juli 2011 aufgehoben werden. Alle Guthaben der iranischen Zentralbank auf europäischem Boden wurden eingefroren. Die Hoffnung der Minister: den Iran im Atomstreit wieder an den Verhandlungstisch zu zwingen.
Dieses Ziel kann ich nur unterstützen, denn eine militärische Konfrontation sollte unter allen Umständen vermieden werden. Experten verschiedenster politischer Überzeugung, vor allem aber iranische Oppositionsmitglieder äußern allerdings vehemente Kritik am harten Vorgehen der EU. Dem Ölsektor entspringen 80 Prozent der iranischen Wirtschaftseinnahmen. Ein breites Embargo der EU trifft somit, im Gegensatz zu zielgerichteten smart sanctions, in erster Linie die ohnehin wirtschaftlich und politisch gebeutelte iranische Bevölkerung, nicht die autokratische Regierung in Teheran. Zudem bietet ein solcher Eingriff durch die EU den Machthabern in Teheran eine willkommene Ausrede, die katastrophalen Auswirkungen ihrer eigenen Misswirtschaft auf den sogenannten Westen zu schieben.
Die undifferenzierte Herangehensweise der EU könnte außerdem zu einer Stärkung der iranischen Abschottungspolitik führen. Seit Jahren nutzt die Regierung in Teheran die Tatsache, dass die EU Atomwaffen in anderen Ländern stillschweigend akzeptiert, den Iran aber unter Druck setzt, um die Rückzugspolitik gegenüber dem "Westen" zu rechtfertigen. Tatsächlich verfügen Länder wie Pakistan oder Israel über nukleare Sprengköpfe, haben im Gegensatz zum Iran aber nicht einmal den Atomwaffensperrvertrag unterschrieben. Dem häufig geäußerten Vorwurf, die EU messe in ihrer Außenpolitik mit zweierlei Maß, kann zumindest in dem Bereich nur stattgegeben werden.
Ob ein Öl-Embargo die iranischen Diplomaten und Atomexperten davon überzeugen wird, zu verhandeln, ist fraglich. Es droht sogar das Gegenteil: eine Trotzreaktion, eine weitere Flucht in die üblichen ideologisch aufgeladenen Muster, im schlimmsten Fall sogar eine militärische Eskalation.
Es ist schwer zu sagen, wer letztlich Recht behalten wird. Auch innerhalb der GRÜNEN Europafraktion gab es angeregte Diskussionen und unterschiedliche Meinungen. Ich schließe mich der neuen GRÜNEN Vorsitzenden der Iran-Delegation Tarja Cronberg sowie jenen Experten und iranischen Oppositionellen an, die solche Sanktionen kritisch sehen. Gleichzeitig ist zu hoffen, dass die Maßnahmen doch zu einer beidseitigen Verhandlungsbereitschaft führen werden. Denn letztlich wird der Atomstreit mit dem Iran wie so viele andere außenpolitische Konflikte nur an einem Ort zu lösen sein: am Verhandlungstisch.
Guantánamo: ein fragwürdiger Jahrestag
Wenige Tage, bevor sich die Einrichtung des Gefangenenlagers Guantánamo am 11. Januar zum zehnten Mal jährte, setzte US-Präsident Obama ein schlechtes Zeichen: Mit der Unterzeichnung eines Anti-Terror-Gesetzes sorgte er unter anderem dafür, dass das Gefängnis in absehbarer Zeit nicht geschlossen wird. Damit macht sich Obama zutiefst unglaubwürdig, hatte er doch bei seinem Amtsantritt verkündet, das Lager so schnell wie möglich dicht zu machen.
Wenn wir die US-Administration für diese Politik kritisieren, dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass auch einige EU-Staaten daran beteiligt waren, das System Guantánamo aufzubauen. Mindestens Polen, Bulgarien, Litauen und Rumänien waren in das CIA-Verschleppungssystem eingebunden. Auch Deutschlands Rolle im „Krieg gegen den Terror" ist ungeklärt. Deutsche Sicherheitsbehörden haben eng mit dem US-Geheimdienst zusammengearbeitet und sich somit der Beihilfe zur Folter schuldig gemacht.
So wichtig also die Forderung nach Schließung von Guantánamo ist, bleibt sie ein Lippenbekenntnis, solange die Europäer ihre eigene Verstrickung in das System der illegalen Flüge und geheimen CIA-Gefängnisse nicht aufklären. Die EU-Mitglieder haben hier noch einige Rechnungen offen.
Am 25. Januar beschäftigte sich der Menschenrechtsausschuss mit dem interamerikanischen Menschenrechtssystem. Der Organisation Amerikanischer Staaten untersteht eine Menschenrechtskommission sowie der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte. Diese Institutionen haben das Ziel, Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen und den Kampf gegen die Straflosigkeit zu stärken. Staaten, die die Interamerikanische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben – das sind alle außer den USA, Kanada und den englischsprachigen Karibikstaaten – können vor dem Gerichtshof angeklagt werden.
Santiago Canton, der Executive Secretary der Menschenrechtskommission, erklärte, dass sich das System in den letzten Jahren gewandelt und weiterentwickelt habe. Neben der Möglichkeit, Staaten anzuklagen, übe die Kommission nun auch eine Beratungsfunktion aus. Die Kommission besuche die einzelnen Länder, erstelle dann Berichte und erarbeite Lösungsvorschläge. Außerdem würden Anhörungen zu Menschenrechtsverletzungen durchgeführt, ohne dass Staaten automatisch angeklagt würden. Dadurch habe die in Washington angesiedelte Kommission die Möglichkeit, sich realistisch über die Lage in der Region zu informieren.
Die transparente Arbeitsweise habe zur Folge, dass die Zahl der eingehenden Petitionen jedes Jahr um zehn Prozent gestiegen sei, berichtete Canton. 2011 seien es 18 000 Petitionen gewesen, circa 80 davon seien dem Gerichtshof übergeben worden. Die steigende Zahl der Anfragen entwickle sich jedoch angesichts der schwierigen Haushaltslage zu einem Problem. Nur 20 Anwälte könnten die Anfragen bearbeiten. Das schränke die Handlungsfähigkeit der Institutionen stark ein.
Oswaldo Ruiz-Chiriboga, der ehemalige Senior Staff Attorney, berichtete über die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs, der sich in Costa Rica befindet. Rund 80 Prozent der Richtersprüche, die finanzielle Entschädigungen für die Opfer vorsähen, würden umgesetzt. Bei Urteilen, die weitere Ermittlungen oder Bestrafungen zur Folge hätten, sei die Umsetzungsrate jedoch sehr gering. Ebenso bei Urteilen, deren Durchführung eine Reihe von Maßnahmen oder die Kooperation mehrerer Institutionen erfordere, wie beispielsweise, wenn eine Änderung von Gesetzen gefordert werde.
Ein weiteres Kernproblem ist nach Worten Ruiz-Chiribogas die fehlende Kenntnis seitens der staatlichen Vertreter und der NGOs über die Arbeits- und die Funktionsweise der Institutionen. Er forderte die EU auf, die Einrichtungen durch finanzielle Förderung von Kursen und Seminaren sowie NGOs in ihrer Arbeit zu unterstützen. Ruiz-Chiribogas machte schließlich auf einen Fonds aufmerksam, der Opfern oder ihren Angehörigen bereitstehe und aus dem Prozess-, Anwalts- oder Reisekosten gezahlt werden könnten. Eine Unterstützung dieses Fonds durch die EU sei wünschenswert.
Menschenrechtsausschuss berät über Algerien
Auch über die Menschenrechtslage in Algerien wurde im Menschenrechtsausschuss gesprochen. Im Februar 2011 wurde nach fast 20 Jahren der Ausnahmezustand aufgehoben, folglich können sich die Menschen einfacher vernetzen. Das ist zum Beispiel für das Komitee der Angehörigen von Verschwundenen von großer Bedeutung. Das Gremium kann nun offen für seine Rechte kämpfen. Schließlich werden noch immer Tausende Menschen vermisst; Angehörige, die auf die Straße gehen, werden weiterhin eingeschüchtert.
Manfredo Fanti, der für die Maghreb-Staaten zuständige Vertreter des Europäischen Auswärtigen Dienstes, fordere Algerien auf, demokratische Reformen einzuleiten, um individuelle und kollektive Freiheiten für seine Bürger zu garantieren. Hier dürfe sich die EU-Nachbarschaftspolitik nicht ausschließlich auf die wirtschaftliche Kooperation konzentrieren. Bei einer Überarbeitung des Assoziationsabkommens sollten dringend menschenrechtliche Aspekte berücksichtigt werden.
Meine Frage, inwieweit Menschenrechtsaktivisten in Algerien von der EU-Delegation vor Ort unterstützt würden, konnte Fanti leider nur unzureichend beantworten. Bisher gebe es dazu keine explizite Strategie des Auswärtigen Dienstes. Eine solche Strategie werde jedoch entwickelt und der Aufbau einer Anlaufstelle sei in Planung.
Algerien wurde bisher relativ wenig vom Arabischen Frühlings berührt. Trotzdem und gerade deshalb müssen die EU und das Europäische Parlament die menschenrechtlichen Entwicklungen dort weiter genau beobachten und Menschenrechtsverteidiger bei ihrer gefährlichen Arbeit unterstützen.
Vorsitz im Menschenrechtsausschuss
Ich werde auch weiterhin dem Unterausschuss für Menschenrechte des Europäischen Parlaments vorsitzen. Das beschlossen die Abgeordneten am 24. Januar. Auch zahlreiche weitere Parlamentarierinnen und Parlamentarier wurden an diesem Tag in ihren Ämtern bestätigt, andere wurden neu gewählt. Die Ausschüsse erarbeiten Positionen zu den Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission und erstellen eigene Berichte, die dann von den Fraktionen und im Plenum abgestimmt werden. Regelmäßig laden wir im Ausschuss für Menschenrechte Politiker, Menschenrechtsverteidiger und Opfer von Menschenrechtsverletzungen ein.
Allgäuerinnen in Zeiten des Umbruchs
Als Allgäuerin ist es mir ein Anliegen, die Frauen in meiner Heimat sichtbarer zu machen. Deshalb habe ich mich gemeinsam mit der Historikerin Dr. Sabine Schalm auf den Weg gemacht, den Erfahrungen Allgäuer Frauen in den Umbruchzeiten des 20. Jahrhunderts nachzuspüren. Daraus soll ein Buch entstehen, das zeigt, wie Frauen mit dem Wandel z.B. in der Arbeitswelt, den Machtgefügen der Geschlechterverhältnisse oder auch sozialen Netzwerken umgehen. Das Buch soll nicht nur bekannte Persönlichkeiten, sondern auch Alltagsgeschichten präsentieren, die von Erfolgen, dem Überwinden von Grenzen und auch von Scheitern erzählen. Gerade befinden wir uns in der Recherche-Phase und freuen uns über Autorinnen und Autoren, die noch Frauengeschichten aus dem Allgäu beizutragen haben.
Nazi-Aufmarsch in Dresden stoppen!
Am 18. Februar 2012 wollen Neonazis einmal mehr den Jahrestag der Bombardierung Dresdens am 13. Februar 1945 missbrauchen, um ihre rassistische, menschenverachtende Ideologie zu verbreiten. Wie in den vergangenen Jahren wollen wir mit viel GRÜNER Präsenz dafür sorgen, dass der Aufmarsch erfolgreich blockiert wird. Weitere Infos: http://www.gruene.de/einzelansicht/artikel/nazi-aufmarsch-in-dresden-stoppen.html?tx_ttnews[backPid]=256.

