Daphne

Mit dem Programm Daphne III wird das Ziel verfolgt, alle Formen von Gewalt, insbesondere körperliche, sexuelle und psychische Gewalt, gegen Kinder, Jugendliche und Frauen zu verhindern und zu bekämpfen. Ein weiteres Ziel ist der Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen, um auf dem gesamten Gebiet der Union ein hohes Maß an Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit, an Wohlbefinden und sozialem Zusammenhalt herbeizuführen.

Ziel

Die Hauptziele des Programms sind:

  • Unterstützung und Förderung der NRO und anderen Organisationen, die sich gegen Gewalt einsetzen;
  • Errichtung multidisziplinärer Netze zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den NRO;
  • Entwicklung und Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen für bestimmte Personengruppen;
  • Verbreitung der im Rahmen der zwei früheren Daphne-Programme erzielten Ergebnisse;
  • Austausch von Informationen und bewährten Praktiken, zum Beispiel durch Studienbesuche und Personalaustausch;
  • Untersuchung von Gewaltphänomenen und ihren Auswirkungen auf die Opfer und die Gesellschaft (Kosten für das Gesundheitswesen, soziale und wirtschaftliche Kosten);
  • Unterstützungsprogramme für Opfer und gefährdete Personen sowie von Interventionsprogrammen für die Täter.

Maßnahmen

Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des Programms drei Arten von Maßnahmen unterstützt:

  • Maßnahmen der Europäischen Kommission: Forschungsarbeiten, Meinungsumfragen und Erhebungen, Sammlung und Verbreitung von Daten, Seminare, Konferenzen und Sachverständigensitzungen, Einrichtung und Pflege von Websites usw.;
  • grenzübergreifende Projekte von gemeinschaftlichem Interesse, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind;
  • Unterstützung von NRO und anderen Organisationen, die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen.

Durchführung

Die Gemeinschaftsfinanzierung kann erfolgen in Form von:

  • Finanzhilfen (maßnahmenbezogene Finanzhilfen oder Betriebskostenzuschüsse) auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.
  • öffentlichen Aufträgen für ergänzende Maßnahmen (zum Beispiel Ausgaben für Information und Kommunikation, Überwachung und Bewertung), um den Erwerb von Dienstleistungen und Gütern zu finanzieren.

Jedes Jahr nimmt die Kommission ein Arbeitsprogramm an, in dem die Schwerpunkte festgelegt werden und eine vorläufige Aufteilung der für Zuschüsse vorgesehenen Mittel vorgeschlagen wird. Darüber hinaus veröffentlicht sie jedes Jahr eine Liste der im Rahmen des Programms finanzierten Projekte.

Zielgruppen

Die Begünstigten des Programms sind Kinder, Jugendliche (12-25 Jahre) und Frauen, die Opfer von Gewalt sind oder einer solchen Gefahr ausgesetzt sind. Diese Gruppen werden auch in den Fällen, in denen sie zusehen müssen, wie auf einen nahen Verwandten Gewalt ausgeübt wird, als Gewaltopfer betrachtet.

Das Programm richtet sich an Zielgruppen wie Familien, Lehrer, Sozialarbeiter, Polizei, medizinisches Personal und Justizbedienstete, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und die Behörden.

Es steht den Mitgliedstaaten der Union und den Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA), die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum (EWR) sind, und unter bestimmten Bedingungen auch den Beitrittsländern und den Balkanländern offen.

Vorschläge können von privaten oder öffentlichen Organisationen und Institutionen (lokale Behörden, Hochschulfakultäten und Forschungszentren) eingereicht werden, die im Bereich der Prävention und der Bekämpfung von Gewalt oder der Unterstützung von Opfern tätig sind.

Weiterführende Links

Fristen  http://ec.europa.eu/justice/funding/daphne3/funding_daphne3_en.htm

Programmtext http://ec.europa.eu/prelex/detail_dossier_real.cfm?CL=de&DosId=192700