Europäischer Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen
Der Fonds soll die Anstrengungen der Mitgliedstaaten unterstützen, die darauf abzielen, es Drittstaatenangehörigen mit unterschiedlichem wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, sprachlichen und ethnischen Hintergrund zu ermöglichen, die Voraussetzungen für den Aufenthalt zu erfüllen und sich leichter in die europäischen Gesellschaften zu integrieren.
Ziele
Der Fonds soll die Entwicklung und Durchführung von Aufnahmeverfahren, die für den Prozess der Integration von Drittstaatsangehörigen relevant und nützlich sind, unterstützen. Der Prozess zur Integration von neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen in den Mitgliedstaaten soll entwickelt und umgesetzt werden. Des Weiteren soll die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Bewertung von Konzepten und Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen ausgebaut werden. Schließlich will der Fonds den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie die Zusammenarbeit in und zwischen den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Bewertung von Konzepten und Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen unterstützen. 93% der Mittel werden national eingesetzt, 7% werden für länderübergreifende Projekte vorbehalten.
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedsstaaten (national)
Im Bereich der Unterstützung der Entwicklung und Durchführung von Aufnahmeverfahren, die für den Prozess der Integration von Drittstaatsangehörigen relevant und nützlich sind:
- Unterstützung der Entwicklung und Durchführung von Aufnahmeverfahren in den Mitgliedstaaten;
- wirksamere Durchführung der Aufnahmeverfahren und verbesserter Zugang von Drittstaatsangehörigen zu diesen Verfahren;
- bessere Vorbereitung von Drittstaatsangehörigen auf die Integration in die Gesellschaft des Aufnahmelands durch Unterstützung von Maßnahmen vor der Ausreise.
Entwicklung und Umsetzung des Prozesses zur Integration von neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen in den Mitgliedstaaten:
- Schaffung von Programmen und Maßnahmen, die darauf abzielen, neu zugewanderte Drittstaatsangehörige mit der Aufnahmegesellschaft vertraut zu machen;
- Entwicklung solcher Programme und Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene und Verbesserung von deren Qualität, wobei der Schwerpunkt auf der Staatsbürgerkunde liegt;
- gezielte Ausrichtung solcher Programme und Maßnahmen auf bestimmte Gruppen, wie Familienangehörige von Personen, die Aufnahmeverfahren unterliegen, Kinder, Frauen, ältere Menschen, Analphabeten oder Personen mit Behinderungen;
- flexiblere Gestaltung solcher Programme und Maßnahmen, insbesondere durch Teilzeitkurse, Intensivkurse, Fernunterricht, elektronisches Lernen oder ähnliche Modelle, so dass Drittstaatsangehörige Programme und Maßnahmen absolvieren und gleichzeitig ihrer Arbeit oder ihrem Studium nachgehen können;
- Entwicklung und Durchführung solcher Programme oder Maßnahmen speziell für junge Drittstaatsangehörige, die im Zusammenhang mit Identitätsfragen vor besonderen sozial und kulturell bedingten Schwierigkeiten stehen;
- Entwicklung solcher Programme oder Maßnahmen zur Förderung der Aufnahme hochqualifizierter und qualifizierter Drittstaatsangehöriger und zur Unterstützung des Prozesses von deren Integration.
Ausbau der Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen und Austausch von Informationen:
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Verbesserung des Zugangs von Drittstaatsangehörigen zu öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen;
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Aufbau von auf Dauer angelegten Organisationsstrukturen für die Integration und das Diversitätsmanagement;
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Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen in den Bereichen interkulturelle Schulung, Kapazitätenaufbau und Diversitätsmanagement;
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Verbesserung der Möglichkeiten für die Koordinierung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der einzelstaatlichen Strategien zur Integration von Drittstaatsangehörigen;
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Beitrag zur Bewertung der Aufnahmeverfahren oder der Programme und Maßnahmen durch Unterstützung repräsentativer Umfragen unter Drittstaatsangehörigen, die an entsprechenden Programmen oder Maßnahmen teilgenommen haben;
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Einführung und Anwendung von Systemen für die Erfassung und Auswertung von Informationen über die Bedürfnisse verschiedener Gruppen von Drittstaatsangehörigen auf lokaler oder regionaler Ebene;
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Beitrag zu dem der Integrationspolitik zugrunde liegenden wechselseitigen Prozess durch Schaffung von Plattformen für die Anhörung von Drittstaatsangehörigen;
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Entwicklung von Indikatoren und Leistungsvergleichen zur Messung der auf einzelstaatlicher Ebene erzielten Fortschritte;
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Entwicklung von hochwertigen Überwachungsinstrumenten und Bewertungssystemen für Integrationskonzepte und -maßnahmen;
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Verbesserung der Akzeptanz von Migration in den Aufnahmegesellschaften sowie der Akzeptanz von Integrationsmaßnahmen durch Sensibilisierungskampagnen, insbesondere in den Medien.
Weitere Informationen: http://www.bamf.de/cln_101/nn_443792/DE/Integration/EU-Fonds/EIF/eu-eif-node.html?__nnn=true
Gemeinschaftsmaßnahmen (EU-weit)
Auf Initiative der Kommission können bis zu 7 % der verfügbaren Fondsmittel für die Finanzierung von grenzüberschreitenden Maßnahmen oder von Maßnahmen im Interesse der gesamten Gemeinschaft für die Einwanderungs- und die Integrationspolitik verwendet werden.
Förderfähig sind Gemeinschaftsmaßnahmen, die insbesondere abzielen auf:
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die Förderung der Zusammenarbeit in der Gemeinschaft bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und der Anwendung bewährter Praktiken im Bereich Einwanderung sowie bei der Anwendung bewährter Praktiken im Bereich Integration;
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die Unterstützung bei der Einrichtung von grenzüberschreitenden Kooperationsnetzen und von Pilotprojekten auf der Grundlage von grenzüberschreitenden Partnerschaften zwischen Einrichtungen in mindestens zwei Mitgliedstaaten;
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die Förderung grenzüberschreitender Sensibilisierungsmaßnahmen;
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die Unterstützung von Studien sowie der Verbreitung und des Austauschs von Informationen über bewährte Praktiken;
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die Förderung von Pilotprojekten und Untersuchungen zu möglichen neuen Formen der Zusammenarbeit in der Gemeinschaft im Bereich Einwanderung und Integration und zum Gemeinschaftsrecht im Bereich Einwanderung;
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die Förderung der Entwicklung und der Anwendung von gemeinsamen Statistikinstrumenten, -methoden und -indikatoren zur Messung politischer Entwicklungen.
Teilnahmeberechtigte
Drittstaatsangehörige, die sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates befinden und bestimmte, nach innerstaatlichem Recht vorgesehene Maßnahmen und/oder Voraussetzungen vor der Ausreise einhalten, zu denen auch diejenigen mit Bezug auf die Fähigkeit zur Integration in die Gesellschaft des betreffenden Mitgliedstaats gehören.
Weiterführende Links
Fristen http://ec.europa.eu/home-affairs/funding/integration/funding_integration_en.htm
Programmtext http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_168/l_16820070628de00180036.pdf
GD Justiz und Inneres http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/index_en.htm
Nationales Programm Deutschland: Integrationsfonds:
http://www.bamf.de/cln_101/nn_443792/DE/Integration/EU-Fonds/EIF/eu-eif-node.html?__nnn=true

