Europäischer Sozialfonds (ESF) - Schwerpunktthemen

Der Europäische Sozialfonds wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 ins Leben gerufen. Seit dieser Zeit schafft er Arbeitsplätze, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei. Ziel der Europäischen Union ist es, allen Menschen eine berufliche Perspektive zu geben. Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickelt dabei im Rahmen eines Operationellen Programms eine eigene Strategie. Damit kann den Erfordernissen vor Ort am besten Rechnung getragen werden.

Maßnahmen Bundesprogramme

Ein Teil der ESF Mittel wird für bundesweite Aktivitäten zurückbehalten (sog. Bundesprogramme):

- Schwerpunkt Bundesprogramm: Beschäftigung und soziale Integration

Langzeitarbeitslose, Migrantinnen und Migranten, aber auch Jugendliche mit besonderen Integrationsproblemen sind die wichtigsten Zielgruppen des Schwerpunkts "Beschäftigung und soziale Integration". Außerdem werden Maßnahmen unterstützt, die zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern beitragen.

Zu den Zielen des Schwerpunktes zählen auch die Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt.

- Schwerpunkt Bundesprogramm: Weiterbildung und Qualifizierung

Der Schwerpunkt "Weiterbildung und Qualifizierung" umfasst alle Bereiche der berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung. Es sollen Anstrengungen unternommen werden, um brachliegende Bildungspotenziale zu erschließen und das Bildungsniveau der Bevölkerung insgesamt, durch verstärkte Anstrengungen zur Entwicklung einer Kultur des lebenslangen Lernens, anzuheben. Die Aktivitäten zielen auf die Unterstützung von Innovation durch Lernen.

Unterstützung Jugendlicher

  • Der größte Teil der Förderaktivitäten wird sich auf die Unterstützung Jugendlicher konzentrieren. Die Aktivitäten zielen insbesondere auf die Reduzierung der Quote junger Menschen ohne Berufsabschluss. Zudem wird im Lichte der Ergebnisse der PISA-Studie das Ziel der Herstellung von mehr Chancengleichheit für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche beim Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung durch systemverbessernde Maßnahmen verfolgt. Durch die Verbesserung von Ausbildungsperspektiven soll u.a. den "Abwanderungstendenzen" von Jugendlichen aus den neuen Bundesländern entgegengewirkt werden.

Förderung der Weiterbildung

  • Um besonders die Beteiligung von bisher eher bildungsfernen Bevölkerungsgruppen an beruflicher Weiterbildung zu erhöhen und die privaten Investitionen in Weiterbildung zu verstärken, wird es künftig eine Weiterbildungsprämie geben. Damit vor allem die Zielgruppe der Geringverdiener erreicht wird, ist die Förderfähigkeit abhängig vom zu versteuernden Jahreseinkommen (analog dem Vermögensbildungsgesetz).

Integration zugewanderter Akademiker

  • Zur Förderung einer europäischen Lernkultur soll auch die berufliche Integration zugewanderter Akademikerinnen und Akademiker über spezifische Qualifikationsmaßnahmen (Stichwort: Gleichwertigkeit ausländischer Universitätsabschlüsse) verbessert werden.

Unterstützung der Bildungsforschung

  • Die Weiterentwicklung des Bildungssystems muss sich stärker an den Ergebnissen der Bildungsforschung orientieren. Daher werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt, die wissenschaftlich fundierte und praxistaugliche Instrumente, Methoden und Verfahren zur Kompetenzentwicklung erarbeiten.

Mehr: http://www.esf.de/portal/generator/676/weiterbildung__und__qualifizierung.html

- Schwerpunkt Bundesprogramm: Beschäftigung, Unternehmen und Existenzgründung

In der neuen Förderperiode des ESF wird ein Schwerpunkt auf "Beschäftigte, Unternehmen und Existenzgründung" gesetzt. Hiermit soll die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit in den Betrieben in Zeiten von Globalisierung und demografischem Wandel gestärkt werden. Auch Unternehmensgründungen sollen gefördert werden.

Zielgruppen

  • Unternehmen, vor allem Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU)
  • Beschäftigte, vor allem Ältere, Migranten und Niedrigqualifizierte
  • Beschäftigte in Kurzarbeit
  • Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die sich selbstständig machen wollen
  • Existenzgründer und Existenzgründerinnen in den ersten fünf Jahren nach Gründung
  • Arbeitnehmerinnen und Existenzgründerinnen

Mehr unter: http://www.esf.de/portal/generator/662/beschaeftigte__unternehmer__existenzgruender.html

Weiterführende Links

Alle ESF Bundesprogramme finden Sie hier: http://www.esf.de/portal/generator/1410/programmuebersicht.html

Informationen zu Maßnahmen der Bundeslandprogramme finden Sie hier >>