Grundrechte und Unionsbürgerschaft

Das Programm soll eine europäische Gesellschaft fördern, die auf der Achtung der Grundrechte beruht. Des Weiteren soll es die Zivilgesellschaft stärken und den offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft über die Grundrechte unterstützen. Wichtige Bestandteile des Programms sind zudem die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus und die Verbesserung der Kontakte, des Informationsaustauschs und der Vernetzung zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden und den Rechtsberufen.

Ziele des Programms

Das Programm will die Grundrechte fördern und alle Bürger über ihre Rechte informieren, um diese zur aktiven Teilnahme am demokratischen Leben in der EU zu bewegen. NGOs und andere Einrichtungen der Zivilgesellschaft sollen Unterstützung erhalten, damit ihre Fähigkeit zur aktiven Förderung der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie gestärkt wird. Mit Hilfe des Programms wird zudem die Lage der Grundrechte in der EU und ihren Mitgliedstaaten gegebenenfalls geprüft werden. Ziel ist es auch, einschlägige Strukturen zur Förderung des interreligiösen und interkulturellen Dialogs auf Ebene der Europäischen Union einzurichten.

Maßnahmen

  • spezifische Maßnahmen der Kommission wie etwa Studien und Forschungsarbeiten, Meinungsumfragen und Erhebungen, Festlegung von Indikatoren und gemeinsamen Methoden, Sammlung, Auswertung und Verbreitung von Daten und Statistiken, Seminare, Konferenzen und Sachverständigensitzungen, Organisation öffentlicher Kampagnen und Veranstaltungen, Erstellung und Pflege von Websites, Ausarbeitung und Verbreitung von Informationsmaterial, Unterstützung und Verwaltung von Netzen nationaler Sachverständiger, Analyse, Überwachungs- und Bewertungstätigkeiten;
  • spezifische grenzübergreifende Projekte von gemeinschaftlichem Interesse, die von einer Behörde oder einer anderen Stelle eines Mitgliedstaats, einer internationalen Organisation oder einer Nichtregierungsorganisation vorgelegt wurden und an denen in jedem Fall mindestens zwei Mitgliedstaaten oder mindestens ein Mitgliedstaat und ein anderer Staat, bei dem es sich entweder um einen beitretenden Staat oder um ein Bewerberland handeln muss, entsprechend den in den Jahresarbeitsprogrammen festgelegten Bedingungen beteiligt sind;
  • Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen oder anderen Vereinigungen, die im Rahmen der allgemeinen Ziele des Programms ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen, entsprechend den in den Jahresarbeitsprogrammen festgelegten Bedingungen;
  • Betriebskostenzuschüsse zur Kofinanzierung des ständigen Arbeitsprogramms der Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte und der Vereinigung der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union, die Datenbanken mit einer europaweiten Sammlung nationaler Urteile in Zusammenhang mit der Anwendung des Gemeinschaftsrechts unterhält, soweit mit den betreffenden Ausgaben der Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu Themen wie Rechtsprechung, Organisation und Arbeitsweise ihrer Mitglieder bei der Ausübung ihrer justiziellen und/oder beratenden Funktionen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht gefördert und damit ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgt wird.

Teilnahmeberechtigte

Das Programm richtet sich an Bürger der Europäischen Union, Bürger der Teilnehmerländer oder von Drittländern, die sich rechtmäßig im Gebiet der Europäischen Union aufhalten, und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich neben anderen Gruppen für die Förderung der Ziele des Programms einsetzen.

Teilnehmerländer sind die beitretenden Länder, die Bewerberländer sowie die in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess einbezogenen Länder des westlichen Balkans zu den Bedingungen, die in den Assoziationsabkommen oder den mit diesen Ländern geschlossenen oder zu schließenden Zusatzprotokollen über die Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen festgelegt sind.

Weiterführende Links

Fristen http://ec.europa.eu/justice/funding/rights/funding_rights_en.htm

Programmtext http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_110/l_11020070427de00330039.pdf

Kommission http://ec.europa.eu/justice/index_en.htm