PROGRESS: Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität

PROGRESS soll die Verwirklichung der Ziele der EU in den Bereichen Beschäftigung und Soziales finanziell unterstützen. Hierfür ist das Programm in fünf Abschnitte gegliedert: Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Integration, Arbeitsbedingungen, Nichtdiskriminierung und Vielfalt sowie Gleichstellung der Geschlechter. Mit Hilfe verschiedener Aktivitäten soll PROGRESS die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten gewährleisten und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Staaten sowie mit der Zivilgesellschaft verbessern. Maßnahmen, an denen benachteiligte Bevölkerungsgruppen teilnehmen oder von denen sie direkt profitieren, stehen dabei weniger im Vordergrund.

Ziele

Ziel des Programms ist es, die Umsetzung von EU- Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten in den folgenden fünf Arbeitsbereichen des Programms zu überwachen: Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Integration, Arbeitsbedingungen, Nichtdiskriminierung und Vielfalt sowie Gleichstellung der Geschlechter.

Statistische Instrumente, Methoden und Indikatoren sollen entwickelt werden, damit sich die EU ein Bild über die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten machen kann. Neben derartigen analytischen Aktivitäten möchte PROGRESS auch Interessenvertreter und Öffentlichkeit für die Strategien der EU in den fünf genannten Politikbereichen sensibilisieren. Durch Konferenzen, Seminare und Medienkampagnen soll das Programm die Debatte über diese Themen und Fragestellungen anregen und voranbringen. Schließlich sieht das Programm auch die Förderung der wichtigsten EU-Netzwerke vor, die in den Programmbereichen aktiv sind, sowie die Unterstützung von relevanten Akteuren wie die Angehörigen von Rechtsberufen und Experten.

Maßnahmen

Das Programm ist in folgende fünf Aktionsbereiche unterteilt: Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Integration, Arbeitsbedingungen, Nichtdiskriminierung und Vielfalt, Gleichstellung der Geschlechter. In allen Bereichen werden zahlreiche Aktivitäten gefördert, die sich drei Kategorie zuordnen lassen:

Analytische Aktivitäten

  • Sammlung, Entwicklung und Verbreitung von Daten und Statistiken;
  • Entwicklung und Verbreitung gemeinsamer Methoden und - gegebenenfalls - Indikatoren oder Referenzwerte;
  • Durchführung von Studien, Analysen und Untersuchungen sowie Verbreitung der Ergebnisse;
  • Durchführung von Evaluierungen und Folgenabschätzungen sowie Verbreitung der Ergebnisse;
  • Ausarbeitung und Veröffentlichung von Leitfäden, Berichten und Schulungsmaterial über das Internet oder andere Medien;

Aktivitäten in den Bereichen wechselseitiges Lernen, Sensibilisierung und Verbreitung

  • Ermittlung und Austausch bewährter Verfahren, innovativer Konzepte und Erfahrungen sowie gegenseitige Bewertungen und wechselseitiges Lernen im Rahmen von Sitzungen/Workshops/Seminaren auf Gemeinschafts-, transnationaler oder nationaler Ebene, soweit möglich unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten;
  • Veranstaltung von Konferenzen/Seminaren des jeweiligen Ratsvorsitzes der EU;
  • Veranstaltung von Konferenzen/Seminaren zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und von gemeinschaftlichen Strategiezielen;
  • Organisation von Medienkampagnen und -ereignissen;
  • Zusammenstellung und Veröffentlichung von Material zur Verbreitung von Informationen und Ergebnissen des Programms.

Unterstützung der Hauptakteure

  • Beteiligung an den Betriebskosten der wichtigsten Basisnetzwerke auf europäischer Ebene, deren Tätigkeiten mit der Verwirklichung der Ziele dieses Programms zusammenhängen;
  • Organisation von Arbeitsgruppen nationaler Beamter zur Überwachung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts;
  • Finanzierung von Fachseminaren für Fachleute, Beamte in Schlüsselpositionen und andere wichtige Akteure;
  • Netzarbeit von Fachorganisationen auf europäischer Ebene;
  • Finanzierung von Expertennetzen;
  • Finanzierung von Beobachtungsstellen, die auf europäischer Ebene tätig sind;
  • Austausch von Mitarbeitern der nationalen Behörden;
  • Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Stellen, Einrichtungen und Akteure. Insbesondere richtet sich das Programm an: die Mitgliedstaaten, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Sozialpartner, NGOs auf EU-Ebene, Universitäten und Forschungsinstitute, Bewertungssachverständige, die nationalen statistischen Ämter und die Medien.

Neben den EU-Mitgliedstaaten können sich auch die EFTA-/EWR-Länder entsprechend der gesetzlichen Vorgaben am Programm beteiligen. Auch die mit der EU assoziierten Kandidatenländer sowie die westlichen Balkanländer, die in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eingebunden sind, können am Programm teilnehmen.

Weiterführende Links

Fristen http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=86&langId=de

Programmtext http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_315/l_31520061115de00010008.pdf

GD Beschäftigung  http://ec.europa.eu/social/home.jsp?langId=de