Das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENPI)
Das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENPI) fördert Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). Mit der ENP sollen Trennlinien zwischen den Ländern, die außerhalb der Grenzen der Europäischen Gemeinschaft liegen, abgebaut und verhindert werden.
Teilnehmer sind alle Mitgliedstaaten der EU und Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Moldau, Marokko, die Palästinensische Behörde für das Westjordanland und den Gazastreifen, Russische Föderation, Syrien, Tunesien, Ukraine.
Ziele
Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) und das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENPI) sollen zur Stabilisierung und Entwicklung der Regionen und Länder an den Außengrenzen der EU beitragen. Damit soll eine Alternative geschaffen werden, um Partnerländern eine enge Kooperation bis zur Zollunion zu ermöglichen, ohne die direkte Mitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft vorauszusetzen. Konkret werden die Modernisierung und Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in den Partnerländern nach europäischem Vorbild angestrebt.
Maßnahmen
Das ENPI stellt in speziellen Länder- oder Mehrländerprogrammen Mittel für ein Partnerland bzw. eine bestimmte Region bereit, um die Umsetzung der Nachbarschaftsverträge zu ermöglichen. Hinzu kommen Programme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für die Kooperation zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten einerseits und einem oder mehreren Partnerländern andererseits.
Die Gemeinschaftshilfe dient der Förderung von Maßnahmen innerhalb der folgenden Bereiche der Zusammenarbeit:
- Förderung des politischen Dialogs und politischer Reformen;
- Förderung der Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf höhere Standards in allen relevanten Bereichen, insbesondere um die schrittweise Beteiligung der Partnerländer am Binnenmarkt und den Ausbau des Handels zu fördern;
- Stärkung der nationalen Organe und Einrichtungen mit Zuständigkeit für die Formulierung und wirksame Umsetzung der Politik in den Bereichen, die von Assoziationsabkommen, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und sonstigen multilateralen Übereinkommen erfasst werden, denen die Gemeinschaft und/oder ihre Mitgliedstaaten und die Partnerländer beigetreten sind und deren Zweck die Erreichung der in diesem Artikel festgelegten Ziele ist;
- Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung, einschließlich der Stärkung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung und der Unparteilichkeit und Effizienz der Justiz, und Unterstützung der Korruptions- und Betrugsbekämpfung;
- Förderung einer nachhaltigen Entwicklung unter allen Gesichtspunkten;
- Verfolgung regionaler und lokaler Entwicklungsanstrengungen sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten, um Ungleichgewichte abzubauen und regionale und lokale Entwicklungskapazitäten zu verbessern;
- Förderung des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Süßwasser- und Meeresressourcen;
- Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut, um einen Beitrag zur Erreichung der UN-Millenniums-Entwicklungsziele zu leisten;
- Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung von sozialer Entwicklung, sozialer Integration, der Gleichstellung der Geschlechter, der Nichtdiskriminierung sowie von Beschäftigung und sozialer Sicherheit einschließlich des Schutzes von Wanderarbeitnehmern, des sozialen Dialogs und der Einhaltung der Gewerkschaftsrechte und grundlegender Arbeitsnormen, unter anderem für Kinderarbeit;
- Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit, Bildung und Ausbildung, sowie des Zugangs zu Dienstleistungen und Bildungsinhalten über gute Gesundheit, einschließlich der reproduktiven Gesundheit und der Gesundheit von Mädchen und Frauen;
- Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Rechte der Frau und der Rechte des Kindes;
- Unterstützung des Demokratisierungsprozesses, unter anderem durch die Stärkung der Rolle der zivilgesellschaftlichen Organisationen und die Förderung der Pluralität in den Medien sowie durch Wahlbeobachtung und -unterstützung;
- Förderung der zivilgesellschaftlichen Entwicklung und von Nichtregierungsorganisationen;
- Förderung der Marktwirtschaft einschließlich von Maßnahmen zur Unterstützung des Privatsektors und der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und zur Förderung von Investitionen und Außenhandel;
- Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Telekommunikation und Verkehr, einschließlich Verbundsysteme, Netzwerke und deren Betrieb, Erhöhung der Sicherheit des internationalen Verkehrs und der Energieerzeugung und -verteilung sowie Förderung erneuerbarer Energiequellen, der Energieeffizienz und des saubereren Verkehrs;
- Verbesserung der Lebensmittelsicherheit für die Bürger, insbesondere durch Unterstützung von Maßnahmen im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit;
- Gewährleistung einer effizienten und sicheren Grenzverwaltung;
- Unterstützung von Reformen und Stärkung der Kapazitäten im Bereich Justiz und Inneres u. a. zu Fragen wie Asyl, Migration und Rückübernahme sowie Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels sowie des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, einschließlich deren Finanzierung, sowie der Geldwäsche und des Steuerbetrugs;
- Unterstützung der Verwaltungszusammenarbeit bei der Verbesserung der Transparenz und des Informationsaustausches zur Bekämpfung der Steuerumgehung und -hinterziehung;
- Förderung der Beteiligung an Forschungs- und Innovationsvorhaben der Gemeinschaft;
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Partnerländern im Hochschulbereich und bei der Förderung der Mobilität von Lehrkräften, Wissenschaftlern und Studenten;
- Förderung des multikulturellen Dialogs, der direkten persönlichen Kontakte, einschließlich der Verbindungen zu Gemeinden mit Zuwanderern, die in den Mitgliedstaaten leben, der Zusammenarbeit der Zivilgesellschaften, kultureller Einrichtungen und des Jugendaustausches;
- Unterstützung der Zusammenarbeit zum Schutz des historischen und kulturellen Erbes und Förderung seines Entwicklungspotenzials, unter anderem durch den Fremdenverkehr;
- Förderung der Teilnahme der Partnerländer an den Programmen und Agenturen der Gemeinschaft;
- Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch gemeinsame örtliche Initiativen zur Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung der Grenzgebiete und die integrierte territoriale Entwicklung über die Außengrenzen der Gemeinschaft hinweg;
- Förderung der regionalen und subregionalen Zusammenarbeit und Integration, gegebenenfalls auch mit Ländern, die nicht für eine Gemeinschaftsförderung gemäß dieser Verordnung in Betracht kommen;
- Unterstützung in Nachkonfliktsituationen einschließlich Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene sowie Katastrophenvorsorge;
- Förderung der Informationsverbreitung und des Informationsaustausches zwischen den Partnern über die im Rahmen der Programme durchgeführten Maßnahmen und Aktionen;
- Bearbeitung thematischer Problemstellungen in Bereichen von gemeinsamem Interesse oder sonstiger Zielsetzungen, die mit dem Anwendungsbereich dieser Verordnung übereinstimmen.
Teilnahmeberechtigte
ENPI steht zahlreichen Stellen und Akteure offen. Die Partnerländer und -regionen sowie deren Einrichtungen können sich beteiligen, ebenso wie die dortigen Gebietskörperschaften (Regionen, Provinzen, Bezirke und Gemeinden). Neben internationalen Organisationen und den Organen, Einrichtungen und Agenturen der Europäischen Gemeinschaften sollen auch Gesellschaften, Unternehmen und andere private Einrichtungen und Wirtschaftsbeteiligte Fördermittel erhalten können. Des Weiteren steht die Teilnahme auch nichtstaatlichen Akteuren offen, darunter beispielsweise NGOs, lokale Berufsverbände, Gewerkschaften, Organisationen der Wirtschafts- und Sozialakteure, Verbraucherverbände, Frauen- und Jugendorganisationen, Ausbildungs-, Kultur-, Forschungs- und wissenschaftliche Organisationen; Hochschulen; Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften; Medien u.a.
Weiterführende Links
Ausschreibungen
https://webgate.ec.europa.eu/europeaid/online-services/index.cfm?ADSSChck=1224746563160&do=publi.welcome&userlanguage=en
Programmtext http://ec.europa.eu/world/enp/pdf/oj_l310_de.pdf






