Das Instrument für Heranführungshilfe: IPA

Im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) erhalten die Länder, die der EU beitreten wollen, im Zeitraum 2007-2013 auf der Grundlage der einschlägigen Erfahrungen mit vorangegangenen Instrumenten für Außen- und Beitrittshilfe Unterstützung.

Empfängerländer sind Beitrittskandidaten und potentielle Beitrittskandidaten. 

  • Beitrittskandidaten:
  • Kroatien
  • Türkei
  • Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
  • potentielle Beitrittskandidaten:
  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Montenegro
  • Serbien einschließlich Kosovo

Ziel

Das IPA wurde geschaffen, um den Bedürfnissen der Empfängerländer im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen besser zu entsprechen. Es zielt hauptsächlich darauf ab, Institutionen und Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte, einschließlich der Grundfreiheiten, der Minderheitenrechte, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung, administrative und wirtschaftliche Reformen, wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Aussöhnung und Wiederaufbau sowie regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu unterstützen.

Die Hilfe wird in allen begünstigten Ländern in folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Stärkung der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Durchsetzung des Rechts;
  • Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und Förderung der Achtung der Minderheitenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung;
  • Reform der öffentlichen Verwaltung einschließlich der Schaffung eines Systems, das eine dezentrale Verwaltung der Hilfe durch das Empfängerland ermöglicht;
  • Wirtschaftsreform;
  • Entwicklung der Zivilgesellschaft;
  • soziale Integration;
  • Aussöhnung, vertrauensbildende Maßnahmen und Wiederaufbau;
  • regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Die Beitrittskandidaten erhalten zudem Unterstützung in den folgenden Bereichen:

  • Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands;
  • Unterstützung für die Politikformulierung sowie Vorbereitung auf die Umsetzung und Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Kohäsionspolitik der Gemeinschaft.

Die potentiellen Beitrittskandidaten erhalten auch Hilfe in den folgenden Bereichen:

  • schrittweise Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand;
  • soziale, wirtschaftliche und territoriale Entwicklung, einschließlich infrastruktur- und investitionsbezogener Aktivitäten, insbesondere in den Bereichen der regionalen Entwicklung, der Entwicklung der Humanressourcen und der Entwicklung des ländlichen Raums.

Förderbereiche

Um ein zielgerichtetes, wirksames und kohärentes Vorgehen zu ermöglichen, besteht das IPA aus fünf Komponenten, die alle bestimmten Prioritäten je nach Bedarf der Empfängerländer haben. Zwei Bereiche betreffen alle Empfängerländer:

  • die Komponente „Übergangshilfe und Aufbau von Institutionen", durch die die Stärkung der Kapazitäten und der Institutionen finanziert werden soll;
  • die Komponente „grenzübergreifende Zusammenarbeit", durch die die Empfängerländer im Bereich der grenzübergreifenden Zusammenarbeit untereinander, mit den Mitgliedstaaten oder im Rahmen transnationaler und interregionaler Maßnahmen unterstützt werden sollen.

Die letzten drei Komponenten gelten nur für die Kandidatenländer:

  • die Komponente „regionale Entwicklung" soll die Länder auf die Umsetzung der Kohäsionspolitik der Gemeinschaft, insbesondere auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds vorbereiten.
  • die Komponente „Entwicklung der Humanressourcen" betrifft die Vorbereitung auf die Kohäsionspolitik und den Europäischen Sozialfonds;
  • die Komponente „Entwicklung des ländlichen Raums" betrifft die Vorbereitung auf die gemeinsame Agrarpolitik und die damit verbundenen Politikbereiche sowie auf den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Maßnahmen

  • Hilfe zur Finanzierung von Investitionen, Aufträgen, Zuschüssen einschließlich Zinsvergütungen, Sonderdarlehen, Darlehensgarantien, Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung, Budgethilfen und sonstigen spezifischen Formen der budgetären Unterstützung und eines Beitrags zum Eigenkapital internationaler Finanzinstitutionen oder regionaler Entwicklungsbanken.
  • Die Hilfe kann auch über Maßnahmen der Verwaltungszusammenarbeit erfolgen, an denen von den Mitgliedstaaten abgeordnete Sachverständige aus dem öffentlichen Sektor teilnehmen. Solche Vorhaben werden entsprechend den von der Kommission erlassenen Durchführungsvorschriften durchgeführt.

Teilnahmeberechtigte

Die Teilnahme steht allen natürlichen und juristischen Personen aus folgenden Ländern offen:

  • aus Beitrittsländern bzw. potentiellen Beitrittsländern
  • aus EU-Mitgliedstaaten
  • aus Ländern, die Empfängerländer im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments sind;
  • aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums;
  • aus Drittländern, für die die Kommission befunden hat, dass ein gegenseitiger Zugang zur Außenhilfe garantiert ist.
  • außerdem: internationalen Organisationen

 

Weiterführende Links

Ausschreibungen
https://webgate.ec.europa.eu/europeaid/online-services/index.cfm?ADSSChck=1224746563160&do=publi.welcome&userlanguage=en

Programmtext
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_210/l_21020060731de00820093.pdf

GD Erweiterung http://ec.europa.eu/dgs/enlargement/index_de.htm