Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)
Über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziert die EU ihre Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten der AKP-Gruppe (Afrika, Karibik, Pazifik). Die rechtliche Grundlage hierfür ist das im Jahr 2000 unterzeichnete und 2003 in Kraft getretene Contonou-Abkommen mit einer 20-jährigen Laufzeit. Der EEF ist ein Fonds mit normalerweise fünfjährigen Perioden.
Ziele
Das übergeordnete Ziel des 10. EEF ist - im Einklang mit den Millenniums-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen - die Bekämpfung von Armut in den AKP-Staaten. Eine wichtige Rolle nehmen hierbei Investitionen in physische und soziale Infrastrukturen sowie Kapazitätenaufbau und Unterstützung in Bezug auf verantwortungsvolle Regierungsführung und regionale Integration ein.
Maßnahmen
Der EEF finanziert Projekte oder Programme, die zur wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Entwicklung der betreffenden Länder beitragen. Er umfasst mehrere Instrumente, wie nichtrückzahlbare Hilfe, Risikokapital und Darlehen an den Privatsektor. Unter dem 10. EEF wird die EU-Kommission verstärkt auf direkte Budgethilfen zurückgreifen. Wann immer es die makroökonomische und politische Situation des Empfängerlandes erlaubt, soll dieses Förderinstrument zum Einsatz kommen. Ist dies nicht möglich, finanziert die EU Sektorprogramme (Sector Wide Approach Programmes, SWAP) oder - falls auch das nicht umsetzbar ist - individuelle Programme bzw. Projekte oder auch Fondsbeiträge. Letztere werden über regionale oder internationale Organisationen umgesetzt. Budgethilfen und Sektorprogramme werden i.d.R. von technischer Hilfe begleitet; eine besondere Rolle nehmen hier Evaluierungs- und Monitoringleistungen ein.
Die Mittel des EEF sind nicht Teil des Gemeinschaftshaushalts, sondern stammen aus den Haushalten der Mitgliedstaaten der EU.
Zielgruppe
Die Empfängerländer des 10. EEF sind:
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Afrika: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Côte d'Ivoire, Dschibuti, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Republik Kongo (Brazzaville), Demokratische Republik Kongo (Kinshasa), Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südafrika, Swasiland, Sambia, Simbabwe, Tansania, Tschad, Togo, Uganda, Zentralafrikanische Republik
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Karibik: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Domenica, Dominikanische Republik, Grenada, Guinea, Haiti, Jamaika, St. Kitts und Nevis,
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St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago
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Pazifik: Cookinseln, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Niue, Osttimor, Palau, Papua-Neuguinea, Salomonen, Samoa, Tonga, Tuvalu, Vanuatu
Weiterführende Links
Aufrufe Nur lokal http://europa.eu/pol/dev/index_de.htm
Programmtext http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_152/l_15220070613de00010013.pdf






