Instrument für humanitäre Hilfe

Mit diesem Instrument wird die Durchführung aller Maßnahmen der humanitären Hilfe der Union für die Opfer von Katastrophen verwaltet, die von ihrer eigenen Regierung nicht wirksam unterstützt werden können. Es stellt einen wichtigen Aspekt der Außenbeziehungen dar. Durch die vorrangige Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen soll menschliches Leiden verhindert bzw. gelindert werden. Um eine effiziente und globale Politik durchzuführen, werden die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission durch eine Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (NRO) und internationalen Organisationen verstärkt.

Maßnahmen

Bei der humanitären Hilfe handelt es sich um ein kurzfristiges Instrument (mit einer Laufzeit von höchstens sechs Monaten), mit dem folgende Ziele angestrebt werden:

  • in Notsituationen und unmittelbar danach Menschenleben zu retten;
  • Bevölkerungsgruppen, die von längeren Krisen insbesondere aufgrund von anhaltenden Konflikten oder Kriegen betroffen sind, die notwendige Hilfe zu leisten;
  • im Rahmen von Maßnahmen unmittelbar nach Notsituationen kurzfristige Rehabilitations- und Wiederaufbauarbeiten insbesondere im Bereich der Infrastruktur und Ausrüstung einzuleiten;
  • die Folgen von Bevölkerungsbewegungen durch Maßnahmen zur Rückführung und Erleichterung der Wiederansiedlung zu bewältigen;
  • die Vorbereitung auf mögliche Gefahren zu gewährleisten sowie ein geeignetes Frühwarnsystem und Handlungsinstrumentarium einzuführen.

Ferner können mit der Hilfe Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Durchführung finanziert werden, wie vorbereitende Durchführbarkeitsstudien, die Evaluierung von Projekten, die stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Notwendigkeit der humanitären Hilfe sowie die Verbesserung der Koordinierung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten.

Die Finanzierung kann die Bereitstellung von Hilfsgütern, Kosten für externes Personal, die Errichtung von Unterkünften usw. umfassen.

Teilnahmeberechtigte

Die von der Gemeinschaft finanzierten Aktionen der humanitären Hilfe können entweder auf Ersuchen von internationalen oder nichtstaatlichen Einrichtungen und Organisationen eines Mitgliedstaats oder des Empfängerdrittlands oder auf Initiative der EU-Kommission (Echo) durchgeführt werden.

 

Weiterführende Links

Aufrufe

Die humanitäre Hilfe der Union kann auf Ersuchen der Kommission, internationaler Organisationen, eines Mitgliedstaates oder des Empfängerlandes bereitgestellt werden

Seite der Kommission (Echo): http://ec.europa.eu/echo/index_en.htm