Instrument für Stabilität (IFS)

Das Instrument für Stabilität umfasst kurzfristige Maßnahmen zur rechtzeitigen, flexiblen und vor allem wirksamen Krisenbewältigung sowie langfristige Programme zum Aufbau von stabilen Kapazitäten.

Ziele

Kurzfristige Krisenmaßnahmen sind unter anderem für folgende Bereiche vorgesehen: Nichtmilitärische friedensbildende und -erhaltende Maßnahmen sowie alle Wiederaufbaumaßnahmen von Wirtschaft, Verwaltung, Justiz, Regierung und des Sozial- und Gemeinwesens, nach Konflikten oder Naturkatastrophen.

Langfristige Maßnahmen umfassen Aktivitäten wie Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, Gewährleistung der Sicherheit internationaler Transport- und Energiewege oder Anstrengungen bei Epidemien internationalen Ausmaßes.

Maßnahmen

  • Entwicklungspolitische Maßnahmen (inkl. Vor- und Nachbereitung) in Drittstaaten, um Krisen vorzubeugen und diese gegebenenfalls zu entschärfen
  • Stabilitätserhalt innerhalb der EU-Grenzen im Krisenfall durch gezielte Bewusstmachung transregionaler Gefahrenquellen und damit verbundener vorbeugender Maßnahmen und stabiler Kooperationsbedingungen

Teilnahmeberechtigte

Förderfähig sind u.a. öffentliche Einrichtungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen sowie natürliche Personen aus den EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen und einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Verordnung leisten.

 

Weiterführende Links

Aufrufe https://webgate.ec.europa.eu/europeaid/online-services/index.cfm?ADSSChck=1224746563160&do=publi.welcome&userlanguage=en

Seite der Kommission http://ec.europa.eu/external_relations/ifs/index_en.htm

Dokument: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_327/l_32720061124de00010011.pdf