Der Menschenrechtsausschuss im Europäischen Parlament

Lateinamerika in DROI

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Am 25. Januar beschäftigte sich der Menschenrechtsausschuss mit dem interamerikanischen Menschenrechtssystem. Der Organisation Amerikanischer Staaten untersteht eine Menschenrechtskommission...

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Über den Menschenrechtsausschuss des Europäischen Parlaments

Die 30 Mitglieder des Menschenrechtsausschusses (DROI) beschäftigen sich mit Menschenrechtsproblemen in Staaten außerhalb der Europäischen Union: mit der Verfolgung von Systemkritikern in Russland und der Diskriminierung von Frauen in arabischen Staaten ebenso wie mit dem Kinderhandel in Indien. Auch der Schutz von ethnischen Minderheiten und die Förderung demokratischer Werte in Drittländer stehen auf der Agenda des DROI. Der Ausschuss soll dafür sorgen, dass Menschenrechte in allen außenpolitischen Beziehung und anderen Aktivitäten der EU eine zentrale Rolle spielen. Schließlich hat die Union die Achtung der Menschenrechte in zahlreichen ihrer Kooperationsverträge festgeschrieben.
Mit verschiedenen Mitteln analysieren die Parlamentarier die Menschenrechtssituation in den betreffenden Staaten: Regelmäßig berichten Opfer staatlicher Repression im Ausschuss über die Probleme in ihren Ländern, zudem steht der DROI im Austausch mit Vertretern anderer EU-Institutionen sowie der UNO, staatlichen Repräsentanten, Mitarbeitern von Nichtregierungsorganisationen und anderen Aktivisten. Auf dieser Grundlage entwickelt das Gremium Maßnahmen, mit denen die Achtung der Menschenrechte gefördert werden soll. So wurden EU-Menschenrechtsleitlinien und ein Finanzierungsinstrument geschaffen, um diese grundlegenden Rechte zu stärken. Auf Anregung des DROI werden während der Sitzungswochen des Parlaments in Straßburg so genannten Dringlichkeitsresolutionen „Urgencies" thematisiert, in denen aktuelle Fälle von Menschenrechtsverletzungen weltweit angesprochen werden. Auch die Frage der Verhängung von Sanktionen gegen Regimes, die Menschenrechte verletzen, steht immer wieder auf der Tagesordnung.

Nicht zuletzt verleiht der Ausschuss jährlich den Sacharow-Preis für geistige Freiheit. Diese Anerkennung wird an Personen oder Organisationen vergeben, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit einsetzen.

Der DROI ist ein Unterausschuss des Auswärtigen Ausschusses. Die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen innerhalb der europäischen Grenzen spielen deshalb in diesem Gremium keine Rolle. Die brutalen Konsequenzen der EU-Abschottungspolitik gegen Flüchtlinge, für die das europäische Bündnis selbst die Verantwortung trägt, sind also im Menschenrechtsausschuss kein Thema. Bündnis 90/Die Grünen haben wiederholt gefordert, den DROI zu einem Vollausschuss aufzuwerten, damit die Menschenrechtspolitik im Parlament auch in der Realität den Stellenwert bekommt, den sie in den Festtagsreden immer zugeschrieben bekommt. Leider ist in der Vergangenheit diese Aufwertung immer an einer 'Koalition' zwischen Konservativen und Sozialdemokraten gescheitert.


Link zum Menschenrechtsausschuss des Europäischen Parlaments:
http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/homeCom.do?language=DE&body=DROI